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Codex 136
aus der Bibliothek des Merseburger Domstifts setzt sich aus mehreren Handschriftteilen
zusammen. Auf dem leeren Vorsatzblatt (Bl. 85r) eines aus dem 9. Jh. stammenden
Sakramentars wurden im 10. Jh. die beiden Zaubersprüche nachträglich vermerkt.
In der selben Schrift, in welcher auch das fränkische Taufgelöbnis eingetragen
ist.
Die ersten vier Zeilen geben den Ersten Merseburger Zauberspruch wieder
und werden mit der Hagal-Rune (.H.), einem Zeichen der Auflösung,
beendet.
Im Anschluss folgt der Zweite Merseburger Zauberspruch und weiter am Ende
des Blattes ein lateinisches Gebet. Interessant ist dabei sicherlich das
unmittelbare Nebeneinander von Zaubersprüchen und Gebet.
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